Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung

ZPOEG

§ 44 Vorrang- und Beschleunigungsgebot

Stand: 06.01.2021

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-1 (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-2 (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.

§ 43 § 45