Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 44 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
Stand: 06.01.2021
Wird zitiert von 2
- OLG Hamm, 08.02.2023 – 30 U 92/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 19.03.2021 – 2 U 143/20Zitiert von 15
2 Entscheidungen zu § 44 ZPOEG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-1 (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-2 (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.