Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 44 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
Stand: 06.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-1 (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPOEG/44#abs-2 (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 44 ZPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 08.02.2023 – 30 U 92/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 19.03.2021 – 2 U 143/20Gewerberaummiete: Keine Minderung der Miete wegen Corona-bedingter behördlicher Schließungsanordnungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.12.2020 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 3328)
BGBl. 2020 I S. 3328
BGBl. 2020 I S. 3328 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.