§ 802d Weitere Vermögensauskunft
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 106
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 10.02.2015 – 25 W 277/14Zitiert von 18
- LG Verden (Aller), 06.04.2016 – 6 T 173/15
- LG Münster, 21.05.2014 – 05 T 194/14
- OLG Karlsruhe, 25.08.2016 – 11 W 70/16Zitiert von 3
- OLG Hamm, 10.02.2015 – 25 W 306/14Zitiert von 7
- AG Charlottenburg, 13.07.2016 – 30 M 8035/16
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 22.10.2025 – 9 U 141/24Zitiert von 7
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 14.10.2025 – Vf. 68-VI-22
- LG Rottweil, 17.04.2025 – 1 T 15/25
106 Entscheidungen zu § 802d ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 802d ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/802d#abs-1 (1) Der Schuldner ist innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c oder nach § 284 der Abgabenordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, ein Gläubiger macht Tatsachen glaubhaft, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach Satz 1, leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu; ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung ist unbeachtlich. Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten und hat die Daten nach Zweckerreichung zu löschen; hierauf ist er vom Gerichtsvollzieher hinzuweisen. Von der Zuleitung eines Ausdrucks nach Satz 2 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner in Kenntnis und belehrt ihn über die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/802d#abs-2 (2) Anstelle der Zuleitung eines Ausdrucks kann dem Gläubiger auf Antrag das Vermögensverzeichnis als elektronisches Dokument übermittelt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt ist.