§ 747 Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
Stand: 10.06.2019
Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 747 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 08.02.2023 – B 5 R 2/22 RRückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von den Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers - Erforderlichkeit einer pflichtgemäßen Ermessensausübung bei der Auswahl des in Anspruch genommenen Gesamtschuldners im Rahmen der Rückforderung bei Mehrheit von Erben - fehlerfreies AuswahlermessenZitiert von 10
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 – 2 M 51/21Zitiert von 1
- OLG Hamm, 27.10.2016 – 10 U 61/07Pflichtteilsergänzung: Wertermittlung eines geschenkten Betriebsvermögens und Berücksichtigung latenter Ertragsteuern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BSG, 25.02.2010 – B 10 LW 2/09 RAlterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer unternehmenstragenden Erbengemeinschaft als Mitunternehmer - Beiladung einer ErbengemeinschaftZitiert von 9
- OLG München, 25.05.2023 – 33 Wx 36/23 e
- OLG Naumburg, 21.07.2017 – 12 Wx 12/17
Zuletzt entschieden
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