§ 691 Zurückweisung des Mahnantrags
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/691#abs-1 (1) Der Antrag wird zurückgewiesen:
Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/691#abs-2 (2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, so tritt die Wirkung mit der Einreichung oder Anbringung des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids ein, wenn innerhalb eines Monats seit der Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht und diese demnächst zugestellt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/691#abs-3 (3) Gegen die Zurückweisung findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen sind Entscheidungen nach Absatz 1 unanfechtbar.
Wird zitiert von 83 Entscheidungen zu § 691 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 23.08.2016 – 8 Sa 480/16Zitiert von 1
- BGH, 21.03.2002 – VII ZR 230/01Mahnverfahren: Angleichung der Frist für die Rechtzeitigkeit der Zustellung nach § 693 Abs. 2 ZPO an die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BGH, 19.04.2001 – I ZR 340/98Zitiert von 2
- ArbG GieBen, 02.03.2016 – 7 Ca 157/15Zitiert von 1
- LG Köln, 05.10.2005 – 82 O 62/05
- OLG Frankfurt am Main, 16.01.2018 – 3 U 188/16
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 17.05.2023 – 4 U 193/22
- LG Coburg, 22.12.2022 – 21 T 69/22
- OLG Brandenburg, 26.09.2022 – 13 UF 37/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 691 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.