Art 73
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 416/23Zitiert von 1
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 415/23Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem NachrichtenportalZitiert von 1
- OLG München, 16.01.2025 – 23 U 5949/22
- LG Essen, 12.04.2024 – 2 O 447/22Zitiert von 2
- EuGH, 20.06.2022 – C-700/20Zitiert von 8
- OLG München, 09.12.2021 – 29 U 7124/20
Zuletzt entschieden
- EuGH, 03.09.2020 – C-186/19Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 73 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/73#abs-1 (1) Diese Verordnung lässt die Anwendung des Übereinkommens von Lugano von 2007 unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/73#abs-2 (2) Diese Verordnung lässt die Anwendung des Übereinkommens von New York von 1958 unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/73#abs-3 (3) Diese Verordnung lässt die Anwendung der bilateralen Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen einem Drittstaat und einem Mitgliedstaat unberührt, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 geschlossen wurden und in dieser Verordnung geregelte Angelegenheiten betreffen.