Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 21 Besorgnis der Befangenheit
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/21#abs-1 (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/21#abs-2 (2) Für Mitglieder eines Ausschusses (Art. 88) gilt Art. 20 Abs. 4 entsprechend.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art. 21 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Würzburg, 27.09.2023 – W 2 K 22.1587
- BVerwG, 18.01.2022 – 6 B 21/21Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im Nachprüfungsverfahren des § 14 JAPO wegen Besorgnis der BefangenheitZitiert von 26
- VG München, 19.06.2026 – M 7 E 26.3494Ablehnung des Eilantrags auf Zulassung zum Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1725Zitiert von 11
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1717Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1719Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1720Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1726Zitiert von 10
- VG München, 09.07.2024 – M 5 E 23.6077
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 21 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.