Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV§ 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 21.06.2013 – 13 K 5565/12Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 14.02.2012 – 26 K 1653/11Zitiert von 9
2 Entscheidungen zu § 2 Ärzte-ZV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/2#abs-1 (1) Das Arztregister muß die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Arztes enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/2#abs-2 (2) Das Arztregister ist nach dem Muster der Anlage zu führen.