Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Ärzte-ZV

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/2#abs-1 (1) Das Arztregister muß die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Arztes enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/2#abs-2 (2) Das Arztregister ist nach dem Muster der Anlage zu führen.

§ 1 § 3