Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/3#abs-1 (1) Die Eintragung in das Arztregister ist bei der nach § 4 zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/3#abs-2 (2) Voraussetzungen für die Eintragung sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/3#abs-3 (3) Eine allgemeinmedizinische Weiterbildung im Sinne von Absatz 2 Buchstabe b ist nachgewiesen, wenn der Arzt nach landesrechtlichen Vorschriften zum Führen der Facharztbezeichnung für Allgemeinmedizin berechtigt ist und diese Berechtigung nach einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bei zur Weiterbildung ermächtigten Ärzten und in dafür zugelassenen Einrichtungen erworben hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/3#abs-4 (4) Die allgemeinmedizinische Weiterbildung muß unbeschadet ihrer mindestens fünfjährigen Dauer inhaltlich mindestens den Anforderungen nach Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18) entsprechen und mit dem Erwerb der Facharztbezeichnung für Allgemeinmedizin abschließen. Sie hat insbesondere folgende Tätigkeiten einzuschließen:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZO-%C3%84rzte/3#abs-5 (5) Soweit die Tätigkeit als Arzt im Praktikum
wird diese auf die Weiterbildung nach Absatz 2 Buchstabe b bis zur Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten angerechnet.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 3 Ärzte-ZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 14.12.2011 – B 6 KA 31/10 RVertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis an die Grenzen des Fachgebiets und des Versorgungsbereichs auch bei der Vertretung der PartnerZitiert von 21
- LSG NRW, 09.02.2000 – L 11 KA 170/99
- BSG, 13.12.2000 – B 6 KA 26/00 RZitiert von 13
- SG München, 16.05.2023 – S 43 KA 98/22
- SG München, 02.06.2022 – S 38 KA 125/19
- BAG, 20.04.2011 – 4 AZR 241/09Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Unterstellung von anderem medizinischen Personal als von FachärztenZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2025 – 2 Ta 27/25
- SG München, 04.05.2023 – S 38 KA 180/20Zitiert von 1
- LAG Köln, 06.05.2022 – 9 Ta 18/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 Ärzte-ZV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
06.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
BGBl. 2019 I S. 646 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.