Gesetze / Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
ZHG§ 19
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BVerfG, 25.02.1969 – 1 BvR 224/67Berufsbild des Zahnheilkundigen nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde. Verfassungswidrigkeit der Nichtzulassung von "nicht staatlich anerkannten Dentisten", die zur Ausübung der Zahnheilkunde befugt sind, zu den gesetzlichen KrankenkassenZitiert von 19
- OLG Frankfurt am Main, 18.01.2019 – 8 U 223/12
- AG Nürtingen, 17.03.2011 – 16 Cs 115 Js 93733/08
- VG Minden, 14.05.2007 – 7 K 3250/06
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Zahnheilkunde ausgeübt hat, ohne im Besitz einer Bestallung als Arzt oder Zahnarzt zu sein, darf sie im bisherigen Umfange weiter ausüben. Die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden.