Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz
ZFdG§ 4 Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt
Stand: 02.04.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/4#abs-1 (1) Das Zollkriminalamt kann die Aufgaben der Zollfahndungsämter auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnehmen und die Ermittlungen selbst durchführen, wenn dies in Anbetracht der Bedeutung des Sachverhaltes geboten erscheint, ein zuständiges Zollfahndungsamt darum ersucht oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Auftrag erteilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/4#abs-2 (2) Das Zollkriminalamt wirkt im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung bei der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs durch Maßnahmen mit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/4#abs-3 (3) Das Zollkriminalamt wirkt im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch Maßnahmen mit
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/4#abs-4 (4) Das Zollkriminalamt wirkt bei der Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche nach den §§ 1, 5, 12a bis 12c und 31a des Zollverwaltungsgesetzes mit.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 4 ZFdG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 27.05.2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 · Bestandsdatenauskunft IIZitiert von 57
- BVerfG, 03.03.2004 – 1 BvF 3/92Zur Auslegung des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG; Unvereinbarkeit des §§ 39 bis 41 Außenwirtschaftsgesetz mit Art. 10 GGZitiert von 139
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 448, 1380)
BGBl. 2021 I S. 448
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.