Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 19/25294 · S. 50

Zu Artikel 11 (Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 11 (Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)
Die Bestandsdatenauskunft im Zollfahndungsdienstgesetz wird an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
angepasst.

Zu Nummer 1
§ 10 des Zollfahndungsdienstgesetzes wird neu gefasst. Absatz 1 Satz 1 enthält die Befugnis zur allgemeinen
Bestandsdatenauskunft im Rahmen der dort genannten Zentralstellenaufgaben des Zollkriminalamts. Zur Verbes-
serung der Normenklarheit werden die bisherigen Rechtsverweisungen durch Ausformulierung der einzelnen
Aufgaben ersetzt (vgl. BVerfG, a. a. O., Rn. 214).
Die Auskunft kann sowohl von Telekommunikationsdienstleistern als auch von Telemedien-dienstanbietern an-
gefordert werden. Die bisherigen Regelungen sahen lediglich eine Befugnis zur Erhebung von Bestandsdaten bei
Telekommunikationsanbietern vor, für Bestandsdatenabfragen bei Telemediendienstanbietern fehlte es an einer
expliziten Befugnisnorm. Diese Lücke wird unter gleichzeitiger Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts durch die Neufassung geschlossen. Zu den Unternehmen, die geschäftsmäßig Telemediendienste
erbringen, zählen insbesondere Internetauktionshäuser oder -tauschbörsen, Anbieter von Videos auf Abruf oder
Suchmaschinen im Internet. Die Kommunikation verlagert sich zunehmend in soziale Netzwerke und Internetfo-
ren, wo eine Vielzahl von Mitgliedern einer Gruppe zeitgleich informiert werden kann. Diese Möglichkeit der
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 51 –                         Drucksache 19/25294


vereinfachten Kommunikation mit einer Vielzahl von Personen wird auch dazu genutzt, Straftaten im Vorfeld
konspirativ zu organisieren und zu lenken. Mit den bisher dem Zollkriminalamt zur Verfügung stehenden Mitteln
ist eine adäquate Reaktion auf Straftaten, die auf diese Weis

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25294 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25294, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 179.004–191.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 697e21073ec6a1a6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP