Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

WpÜG

§ 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.

§ 51 § 53