Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG§ 28 Werbung
Stand: 16.06.2021
Um Missständen bei der Werbung im Zusammenhang mit Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren zu begegnen, kann die Bundesanstalt bestimmte Arten der Werbung untersagen.
Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜGStand: 16.06.2021
Um Missständen bei der Werbung im Zusammenhang mit Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren zu begegnen, kann die Bundesanstalt bestimmte Arten der Werbung untersagen.