Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz

WEG

§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

MietrechtBund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen.

§ 41 § 43