Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 42 Belastung eines Erbbaurechts
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-2 (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 42 WEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 22.10.1985 – IX R 48/82Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.