Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 42 Belastung eines Erbbaurechts
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-2 (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen.