Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz

WEG

§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

Stand: 25.01.2021

MietrechtBund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrecht entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/42#abs-2 (2) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleibt das Dauerwohnrecht bestehen.

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