Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahldurchführungsgesetz 1993
WahlDG§ 7 Wahlgebiet der von der Neugliederung betroffenen Gemeinden
Stand: 01.08.2026
Wahlgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist für die Gemeinden, die vom
Ersten Gemeindegliederungsgesetz betroffen sind, das mit der landesweiten
Kommunalwahl entstehende Gebiet der jeweiligen Gebietskörperschaft.