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§ 7 WahlDG (Brandenburg) — Wahlgebiet der von der Neugliederung betroffenen Gemeinden

Wahldurchführungsgesetz 1993

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wahlgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist für die Gemeinden, die vom

Ersten Gemeindegliederungsgesetz betroffen sind, das mit der landesweiten

Kommunalwahl entstehende Gebiet der jeweiligen Gebietskörperschaft.