Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WahlDG · GVBl.I/93, [Nr. 07] S.110, 135

Gesetz über die Durchführung der Wahlen zu Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen sowie die unmittelbare Wahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister am 5. Dezember 1993 (Wahldurchführungsgesetz 1993 - WahlDG)

11 Normen · Ausgangsfassung vom 22.04.1993 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Wahlzeitpunkt
  2. § 2 Geltungsbereich
  3. § 3 Wahlgebiet der Landkreise
  4. § 4 Wahlleiter
  5. § 5 Bildung der Wahlausschüsse
  6. § 6 Abgrenzung der Wahlkreise
  7. § 7 Wahlgebiet der von der Neugliederung betroffenen Gemeinden
  8. § 8 Wahlbehörden
  9. § 9 Wahlleiter
  10. § 10 Bildung der Wahlausschüsse
  11. § 11 Einreichung der Wahlvorschläge

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    20.09.1993 Ausfertigung · Geändert durch Gesetz vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 21], S.390)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.