Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WahlDG · GVBl.I/93, [Nr. 07] S.110, 135
Gesetz über die Durchführung der Wahlen zu Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen sowie die unmittelbare Wahl der Bürgermeister und Oberbürgermeister am 5. Dezember 1993 (Wahldurchführungsgesetz 1993 - WahlDG)
11 Normen · Ausgangsfassung vom 22.04.1993 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Wahlzeitpunkt
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Wahlgebiet der Landkreise
- § 4 Wahlleiter
- § 5 Bildung der Wahlausschüsse
- § 6 Abgrenzung der Wahlkreise
- § 7 Wahlgebiet der von der Neugliederung betroffenen Gemeinden
- § 8 Wahlbehörden
- § 9 Wahlleiter
- § 10 Bildung der Wahlausschüsse
- § 11 Einreichung der Wahlvorschläge
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.09.1993 Ausfertigung · Geändert durch Gesetz vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 21], S.390)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.