Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahldurchführungsgesetz 1993
WahlDG§ 10 Bildung der Wahlausschüsse
Stand: 01.08.2026
Für die Bildung der Wahlausschüsse in den Gemeinden gilt § 5
entsprechend.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahldurchführungsgesetz 1993
WahlDGStand: 01.08.2026
Für die Bildung der Wahlausschüsse in den Gemeinden gilt § 5
entsprechend.