Gesetze / Wasserverbandsgesetz
WVG§ 2 Zulässige Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben des Verbands sein:
1.
Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
2.
Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
3.
Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
4.
Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
5.
Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland,
6.
Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
7.
Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
8.
technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
9.
Abwasserbeseitigung,
10.
Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
11.
Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
12.
Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
13.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
14.
Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 2 WVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.08.2006 – 6 C 2.06Zitiert von 31
- BVerwG, 30.08.2006 – 6 C 3.06Zitiert von 2
- BVerwG, 30.08.2006 – 6 C 4.06Zitiert von 1
- BVerwG, 30.08.2006 – 6 C 6.06Zitiert von 11
- BVerwG, 30.08.2006 – 6 C 7.06Zitiert von 1
- OVG NRW, 07.06.2005 – 20 A 3419/03Wasser- und Bodenverband: Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung für polderübergreifenden Hochwasserschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VG Bremen, 21.08.2026 – 5 V 581/26Erfolgloser Eilantrag eines Wasserverbands gegen naturschutzrechtliche Anordnungen zur Bekämpfung des invasiven Nadelkrauts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Schleswig, 23.09.2024 – 5 LA 75/22Zitiert von 4
- VG Schleswig, 30.11.2022 – 6 A 126/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 WVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.