§ 36 Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/36#abs-1 (1) Die §§ 30 bis 35 gelten entsprechend für Taten eines Soldaten, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des anderen, aber
1.
Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der andere hat oder
2.
im Dienst dessen Vorgesetzter ist
und der bei der Tat seine Dienststellung mißbraucht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/36#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist § 4 nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 36 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Münster, 06.01.2006 – 8 KLs 81 Js 1837/04 25/05
- BVerwG, 03.09.2021 – 2 WDB 4/21Aussetzung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 6
- BVerwG, 28.11.2024 – 1 WB 47/23Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in Tateinheit mit dem Anmaßen von BefehlsbefugnissenZitiert von 6
- BVerwG, 05.08.2024 – 1 W-VR 19/23Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in Tateinheit mit dem Anmaßen von Befehlsbefugnissen
- BVerwG, 30.06.2022 – 2 WD 14/21Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines KameradenZitiert von 11
- BVerwG, 27.01.2004 – 2 WD 2.04Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Misshandlung Untergebener; Herabsetzung in den Dienstgrad eines Obergefreiten der Reserve Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.