Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 103
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 – 13 KN 67/14Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2023 – 4 K 7/23
- BVerwG, 26.11.2015 – 7 CN 1/14Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Aufhebung; Beobachtungspflicht des Verordnungsgebers; Erforderlichkeit; Schutzkonzept; VerschlechterungsverbotZitiert von 40
- BVerwG, 22.10.2021 – 7 BN 1/20Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines WasserschutzgebietsZitiert von 17
- VGH Bayern, 16.08.2022 – 8 N 19.1138Zitiert von 12
- BVerwG, 30.12.2021 – 7 BN 2/21Erforderlichkeit der Festsetzung eines WasserschutzgebietZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 28.01.2026 – 9 VR 2.26, 9 VR 2.26 (9 A 18.26)Gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in § 44c EnWG erstreckt sich nicht auf verbundene wasserrechtliche BewilligungenZitiert von 2
- BVerwG, 02.12.2025 – 10 BN 5.25Normenkontrolle gegen eine Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Erforderlichkeit der SchutzmaßnahmeZitiert von 1
- BVerwG, 26.11.2025 – 11 A 23.24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/51#abs-1 (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,
kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen. In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/51#abs-2 (2) Trinkwasserschutzgebiete sollen nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.