Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wassergesetz
BayWGArt. 73 Erlass von Rechtsverordnungen, Aufstellung von Plänen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/73#abs-1 (1) Rechtsverordnungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder diesem Gesetz werden nach den Vorschriften des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassen. Für das Verfahren können auch Karten in unveränderlicher digitaler Form verwendet werden. Eine ausreichende Möglichkeit zur Einsichtnahme muss gewährleistet sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/73#abs-2 (2) Die Grenzen des Geltungsbereichs einer Rechtsverordnung nach §§ 51, 53, 76 WHG, Art. 18 und 31 Abs. 3 sind, soweit erforderlich, durch den, in dessen Interesse die Rechtsverordnung erlassen wurde, sonst durch die erlassende Behörde in der Natur in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/73#abs-3 (3) Vor dem Erlass einer Rechtsverordnung nach §§ 51, 53, 76 WHG und Art. 31 Abs. 3 führt die zuständige Behörde ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durch. Art. 69 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Das Verfahren nach Satz 1 ist nicht anwendbar, wenn der Verordnungsentwurf entweder eine bestehende Rechtsverordnung ändert und durch diese Änderung Belange von Betroffenen nicht wesentlich berührt werden oder eine Rechtsverordnung aufhebt. Der Begünstigte ist vorher anzuhören. Eine Verletzung der Vorschriften des Anhörungsverfahrens nach Satz 1 ist unbeachtlich, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung das Ergebnis des Verfahrens nicht beeinflusst hat. Rechtsverordnungen nach Satz 1 können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Wer Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, ist über die Gründe zu unterrichten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art. 73 BayWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 28.08.2019 – 8 N 17.523Zitiert von 10
- BVerwG, 22.10.2021 – 7 BN 1/20Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines WasserschutzgebietsZitiert von 17
- VGH Bayern, 16.08.2022 – 8 N 19.1138Zitiert von 12
- VGH Bayern, 27.08.2025 – 8 N 22.41Zitiert von 1
- VGH Bayern, 14.05.2025 – 8 N 23.853Zitiert von 1
- VGH Bayern, 13.05.2022 – 8 N 19.2038, 8 N 19.2039Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 10.10.2024 – 20 D 107/21.NE
- VGH Bayern, 19.01.2023 – 8 N 22.287Zitiert von 3
- VGH Bayern, 12.07.2022 – 8 N 19.2040Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 73 BayWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.