Art 65
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 – 3 S 2278/12Zitiert von 6
- VG Karlsruhe, 24.01.2024 – 2 K 1270/23Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 – 3 S 284/11Wasserrecht: Erfolglose Berufung einer Gemeinde gegen die Planfeststellung eines Hochwasserrückhalteraums KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 – 3 S 1679/08Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 – 8 S 2898/19Zitiert von 7
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 – 3 S 2103/19Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 – 3 S 831/23Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2025 – 8 S 756/23Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 05.02.2025 – 2 K 505/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 65 WG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/65#abs-1 (1) Wird eine Ausfertigung bezahlt, so erlöschen die Rechte aus allen Ausfertigungen, auch wenn diese nicht den Vermerk tragen, daß durch die Zahlung auf eine Ausfertigung die anderen ihre Gültigkeit verlieren. Jedoch bleibt der Bezogene aus jeder angenommenen Ausfertigung, die ihm nicht zurückgegeben worden ist, verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/65#abs-2 (2) Hat ein Indossant die Ausfertigungen an verschiedene Personen übertragen, so haften er und seine Nachmänner aus allen Ausfertigungen, die ihre Unterschrift tragen und nicht herausgegeben worden sind.