Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/77#abs-1 (1) Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Ausgleichsmaßnahmen nach Satz 2 können auch Maßnahmen mit dem Ziel des Küstenschutzes oder des Schutzes vor Hochwasser sein, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/77#abs-2 (2) Frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 77 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.02.2026 – 10 C 6.24Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines Gewässers
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 – 3 S 138/22Zitiert von 5
- BVerwG, 23.02.2021 – 9 B 2.20Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden Begründungen der Vorinstanz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 – 3 S 2989/21Zitiert von 2
- OVG NRW, 03.02.2022 – 20 D 122/20.AKZitiert von 1
- OVG Schleswig, 16.11.2018 – 1 MR 3/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 30.07.2026 – 9 NE 26.405Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der einstweiligen Anordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 01.09.2025 – 1 KN 79/23Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 – 3 S 831/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.06.2017 Ausfertigung
§ 77 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I 2193)
BGBl. 2017 I S. 2193
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.