Gesetze / Wechselgesetz

WG

Art 33

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

(1) Ein Wechsel kann gezogen werden
auf Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung;auf einen bestimmten Tag.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/33#abs-2 (2) Wechsel mit anderen oder mit mehreren aufeinanderfolgenden Verfallzeiten sind nichtig.

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