Art 33
Stand: 10.06.2019
(1) Ein Wechsel kann gezogen werden
auf Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach Sicht;auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung;auf einen bestimmten Tag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/33#abs-2 (2) Wechsel mit anderen oder mit mehreren aufeinanderfolgenden Verfallzeiten sind nichtig.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 33 WG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Stuttgart, 17.06.2021 – 9 K 1664/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.