Art 29
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
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Nach Gewicht
- VG Freiburg, 26.09.2024 – 10 K 765/22
- VG Stuttgart, 17.06.2021 – 9 K 1664/19Zitiert von 1
- VG Sigmaringen, 11.07.2019 – 10 K 11028/17Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 – 5 S 3125/20Zitiert von 7
- VG Sigmaringen, 18.11.2016 – 6 K 2177/14Zitiert von 4
- VG Freiburg, 26.01.2023 – 10 K 638/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Stuttgart, 06.08.2025 – 6 K 6654/24
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2025 – 8 S 756/23Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2024 – 14 S 1686/23Unwirksamkeit der Ausschlusswirkung eines Teilflächennutzungsplans für Windenergieanlagen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 29 WG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/29#abs-1 (1) Hat der Bezogene die auf den Wechsel gesetzte Annahmeerklärung vor der Rückgabe des Wechsels gestrichen, so gilt die Annahme als verweigert. Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, daß die Streichung vor der Rückgabe des Wechsels erfolgt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/29#abs-2 (2) Hat der Bezogene jedoch dem Inhaber oder einer Person, deren Unterschrift sich auf dem Wechsel befindet, die Annahme schriftlich mitgeteilt, so haftet er diesen nach dem Inhalt seiner Annahmeerklärung.