Art 24
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 – 3 S 2158/14Zitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 – 3 S 2506/18Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 – 3 S 280/10Zitiert von 13
- BVerfG, 07.05.1963 – 2 BvR 481/60Die völlige Entziehung des vor dem Zusammenbruch 1945 rechtswirksam entstandenen Versorgungsanspruchs eines Berufssoldaten durch G 131 § 53 (i. d. F. vom 1. September 1953 - BGBl. I S. 1288) verstieß gegen Art. 14 GGZitiert von 24
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 – 8 S 2650/09
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 – 5 S 1065/08Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/24#abs-1 (1) Der Bezogene kann verlangen, daß ihm der Wechsel am Tag nach der ersten Vorlegung nochmals vorgelegt wird. Die Beteiligten können sich darauf, daß diesem Verlangen nicht entsprochen worden ist, nur berufen, wenn das Verlangen im Protest vermerkt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/24#abs-2 (2) Der Inhaber ist nicht verpflichtet, den zur Annahme vorgelegten Wechsel in der Hand des Bezogenen zu lassen.