Art 24
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/24#abs-1 (1) Der Bezogene kann verlangen, daß ihm der Wechsel am Tag nach der ersten Vorlegung nochmals vorgelegt wird. Die Beteiligten können sich darauf, daß diesem Verlangen nicht entsprochen worden ist, nur berufen, wenn das Verlangen im Protest vermerkt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/24#abs-2 (2) Der Inhaber ist nicht verpflichtet, den zur Annahme vorgelegten Wechsel in der Hand des Bezogenen zu lassen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 24 WG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 – 3 S 2506/18Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 – 8 S 2650/09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.