Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz WEG § 2 Arten der Begründung Stand: 25.01.2021 MietrechtBund2 Fassungen22 Entscheidungen Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.