Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 16 Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/16#abs-1 (1) Ist durch ein Gericht oder eine Behörde unanfechtbar eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, dürfen wegen desselben Sachverhalts
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/16#abs-2 (2) Bei der Verhängung von Disziplinararrest ist eine andere Freiheitsentziehung anzurechnen; die Dauer des Disziplinararrests darf zusammen mit der anderen Freiheitsentziehung drei Wochen nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/16#abs-3 (3) Wird der Soldat im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren freigesprochen, darf eine Disziplinarmaßnahme nur dann verhängt oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren nur eingeleitet oder fortgesetzt werden, wenn der Sachverhalt ein Dienstvergehen enthält, ohne den Tatbestand einer Strafvorschrift oder einer Bußgeldvorschrift zu erfüllen. Vor Beginn oder Fortsetzung der Ermittlungen ist dem Soldaten mitzuteilen, welcher Sachverhalt ihm weiterhin als Pflichtverletzung vorgeworfen wird.
Wird zitiert von 102 Entscheidungen zu § 16 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.07.2006 – 2 WD 13.05Zitiert von 23
- BVerwG, 18.10.2024 – 2 WNB 2/24Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung bei strafgerichtlichem FreispruchZitiert von 4
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24.12Zitiert von 7
- BVerwG, 13.02.2008 – 2 WD 5.07Zitiert von 32
- BVerwG, 15.06.2007 – 2 WD 17.06Zitiert von 4
- BVerwG, 10.03.2009 – 2 WDB 3.08Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 07.11.2024 – 2 WD 8/24Aberkennung des Ruhegehalts; Geldwäschetaten und Beihilfe zum gewerbsmäßigen BandenbetrugZitiert von 3
- BVerwG, 23.10.2024 – 2 WNB 3/24Nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarbuße bei Sachverhaltsidentität mit strafgerichtlichem FreispruchZitiert von 2
- BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Milderungsgründe; VerfahrensdauerZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.