Gesetze / Wehrbeschwerdeordnung
WBO§ 19 Inhalt der Entscheidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 180
Nach Gewicht
- VG Weimar, 21.02.2022 – 8 K 72/21 We
- BVerwG, 26.09.2024 – 1 WB 44/24Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; Duldungspflicht der ImpfungZitiert von 2
- BVerwG, 26.09.2024 – 1 WB 43.24Zitiert von 1
- BVerwG, 21.11.2019 – 1 WRB 3/18Vertrauensperson; Durchführung der QuartalsbesprechungZitiert von 1
- BVerwG, 26.02.2018 – 1 WNB 5/17Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beifügen der Beschwerdebescheide; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; Anfechtbarkeit von KostenentscheidungZitiert von 9
- BVerwG, 05.09.2024 – 1 WB 50/22Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; Duldungspflicht der ImpfungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 56.25Bildung einer Referenzgruppe für einen Zeitsoldaten
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WRB 1.25Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls zur Vorlage des Impfausweises an den Disziplinarvorgesetzten
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WB 44.25
180 Entscheidungen zu § 19 WBO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 WBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/19#abs-1 (1) Hält das Truppendienstgericht einen Befehl oder eine Maßnahme, gegen die sich der Antrag richtet, für rechtswidrig, hebt es den Befehl oder die Maßnahme auf. Ist ein Befehl bereits ausgeführt oder anders erledigt, ist auszusprechen, dass er rechtswidrig war. Dies gilt entsprechend auch für sonstige Maßnahmen oder Unterlassungen, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat. Hält das Truppendienstgericht die Ablehnung eines Antrags oder die Unterlassung einer Maßnahme für rechtswidrig, spricht es die Verpflichtung aus, dem Antrag zu entsprechen oder unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts anderweitig tätig zu werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WBO/19#abs-2 (2) Ist der Beschwerdeführer durch ein Dienstvergehen verletzt worden, spricht das Truppendienstgericht auch die Verpflichtung aus, nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung zu verfahren.