Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
Stand: 10.06.2019
Wird ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben, so hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. In dem Aufhebungsbeschluss sind dem Träger des Vorhabens die Wiederherstellung des früheren Zustands oder geeignete andere Maßnahmen aufzuerlegen, soweit dies zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich ist. Werden solche Maßnahmen notwendig, weil nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens auf einem benachbarten Grundstück Veränderungen eingetreten sind, so kann der Träger des Vorhabens durch Beschluss der Planfeststellungsbehörde zu geeigneten Vorkehrungen verpflichtet werden; die hierdurch entstehenden Kosten hat jedoch der Eigentümer des benachbarten Grundstücks zu tragen, es sei denn, dass die Veränderungen durch natürliche Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 77 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 26.11.2009 – 7 KS 8/09Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2007 – 14 K 3014/04Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 04.06.2020 – 1 E 1/19.PZitiert von 4
- OVG NRW, 02.03.2006 – 11 A 1752/04Zitiert von 7
- OVG NRW, 21.02.2022 – 11 D 171/20.AK
- BVerwG, 11.11.2009 – 7 B 13.09Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 14.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 17.25Luftverkehrsrecht: Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9 Abs. 3 LuftVG; keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 15.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei Erlass eines Feststellungsbescheids über das Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
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