Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 71e Elektronisches Verfahren
Stand: 10.06.2019
Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.
Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfGStand: 10.06.2019
Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.