Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 6 Auswahl der Behörde
Stand: 10.06.2019
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 6 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 08.05.2024 – C-75/22
- BGH, 16.03.2009 – AnwZ (B) 31/08
- VG Hannover, 31.05.2018 – 11 A 4440/16
- EuGH, 09.04.2014 – C-583/12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
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