Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 177
Stand: 01.01.2026
Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache höher als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 55a bis 55d in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 55a bis 55d in Papierform übermittelt werden. Die für die Handhabung von Verschlusssachen geltenden Geheimschutzvorschriften bleiben unberührt.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 177 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Bayreuth, 02.12.2024 – B 3 K 24.30896
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 – 4 S 15/21Anforderungen an die gesetzliche Grundlage für dienstliche Beurteilungen; Reichweite des Parlamentsvorbehalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG München, 30.06.2020 – M 21a K 19.2997Zitiert von 1
- VG Frankfurt am Main, 07.11.2012 – 7 K 2706/11.F.A
- VG Frankfurt am Main, 13.07.2011 – 7 K 1529/10.F.AZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 21.09.2004 – 2 K 1529/02.AZitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 177 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.07.2024 Ausfertigung
§ 177 neu gefasst durch Artikel 30 1. 1. 2036 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 234)
BGBl. 2024 I Nr. 234
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.