Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 177
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- VG Bayreuth, 02.12.2024 – B 3 K 24.30896
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 – 4 S 15/21Zitiert von 17
- VG München, 30.06.2020 – M 21a K 19.2997
- VG Frankfurt am Main, 07.11.2012 – 7 K 2706/11.F.A
- VG Frankfurt am Main, 13.07.2011 – 7 K 1529/10.F.AZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 21.09.2004 – 2 K 1529/02.AZitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 177 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache höher als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 55a bis 55d in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 55a bis 55d in Papierform übermittelt werden. Die für die Handhabung von Verschlusssachen geltenden Geheimschutzvorschriften bleiben unberührt.