Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 165
Stand: 10.06.2019
Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. § 151 gilt entsprechend.
Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGOStand: 10.06.2019
Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. § 151 gilt entsprechend.