Gesetze / Verwaltungsdatenverwendungsgesetz
VwDVG§ 3 Daten der Bundesagentur für Arbeit
Stand: 10.06.2019
Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt folgende Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erstatten:
Das Statistische Bundesamt übermittelt die Daten an die statistischen Ämter der Länder jeweils für deren Zuständigkeitsbereich.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2637)
BGBl. 2018 I S. 2637
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.