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Artikel 1 · BT-Drs. 19/5315 · S. 13

Zu Artikel 1 § 3a

Zu Artikel 1 § 3a
Die Vorschrift regelt die Datenübermittlung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an das Sta-
tistische Bundesamt und dient der Durchführung der strukturellen Unternehmensstatistiken nach der Verordnung
(EG) Nr. 295/2008 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 251/2009. Die statistischen Ämter der Länder
benötigen die Angaben, da sie im föderalen System der Bundesstatistiken wesentliche Arbeiten unter Nutzung
dieser Daten vornehmen. Im Rahmen der Einführung des EU-Unternehmensbegriffs sind die statistischen Ämter
der Länder für das sogenannte „Profiling“, der Methode zur Analyse der Struktur einer Unternehmensgruppe und
Identifikation des Statistischen Unternehmens, zuständig.
Drucksache 19/5315                                 – 14 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Welche Daten im Einzelnen zu übermitteln sind, wird in den Nummern 1 bis 6 bestimmt. Es handelt sich teilweise
um Daten, die der Identifizierung des Unternehmens dienen, wie Name, Anschrift, Rechtsform und Wirtschafts-
zweig sowie Ort und Nummer der Eintragung in das Handelsregister. Beim Merkmal Legal Entity Identifier han-
delt es sich um eine internationale Kennung für Unternehmen des Finanzmarkts, die die konkrete Zuordnung des
Unternehmens ermöglicht.
Die nach der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 Anhang I in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 an
Eurostat zu liefernden Variablen lassen sich teilweise direkt aus den Angaben der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung und den formgebundenen Erläuterungen „Erträge aus den Kapitalanlagen und Aufwendungen für
die Kapitalanlagen“ und „Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung aus-
gewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten sowie Anzahl der Beschäftigten“ (z. 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.079 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/5315, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.940–32.019 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 614d0d8ba07223c1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP