§ 17
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BVerwG, 08.01.2021 – 6 B 48/20Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines SchaustellerbetriebsZitiert von 17
- VG Düsseldorf, 12.04.2018 – 18 K 8102/17Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 20.06.2001 – 3 L 715/01
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.