Gesetze / Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
VersStDV 2021§ 13 Berechnung und Entrichtung der Steuer im Pauschverfahren
Stand: 15.05.2021
Das Bundeszentralamt für Steuern kann in Fällen, in denen die Feststellung der Unterlagen für die Steuerfestsetzung unverhältnismäßig schwierig sein würde, die Berechnung und Entrichtung der Steuer im Pauschverfahren zulassen.