Gesetze / VersStDV 2021 · RGBl I 1937, 797
Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes
13 Normen · ausgefertigt 13.07.1937 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 15.05.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Begriffsbestimmungen | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- A. · Allgemeine Bestimmungen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Anzeigepflichten für Versicherer
- § 3Anzeigepflicht für Versicherungsnehmer und Vermittler
- § 4Informationsanspruch des Steuerentrichtungsschuldners
- § 5Ausnahme von der Besteuerung bei Viehversicherungen
- B. · Besteuerungsverfahren
- I. · Allgemeines
- § 6Empfangsbevollmächtigter in den Fällen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes
- § 7Steuerberechnung bei Werten in fremder Währung
- II. · Erstattung der Steuer
- § 8Steuererstattung bei Rückzahlung von unverdientem Versicherungsentgelt
- § 9Steuererstattung bei nachträglichem Eintritt der Steuerbefreiung
- § 10Steuererstattung bei nachträglichem Entfallen der Steuerbarkeit bei der Versicherung von Schiffen
- § 11Steuererstattung bei nicht vereinnahmtem Versicherungsentgelt
- III. · Nachentrichtung der Steuer und Entrichtung im Pauschverfahren
- § 12Nachentrichtung
- § 13Berechnung und Entrichtung der Steuer im Pauschverfahren
Änderungsverlauf
- 15.05.2021 — 13 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 9 weitere neueste Änderung
- 10.12.2020 — 12 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 8 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.