Gesetze / Versicherungsteuergesetz
VersStG 2021§ 7a Zuständigkeit
Stand: 15.05.2021
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 18.11.2021 – V R 24/20Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als SteuerschuldnerZitiert von 4
- BFH, 17.12.2014 – II R 18/12Versicherungsteuerbefreiung für Sportinvaliditätsversicherung - Anforderungen an den Inhalt eines Nachforderungsbescheids über VersicherungsteuerZitiert von 15
- BFH, 11.12.2013 – II R 53/11Versicherungsteuerpflicht einer Garantieversicherung für Industrieanlage im Ausland - Einschränkung des Revisionsantrags gegenüber dem bisherigen KlagebegehrenZitiert von 18
- BFH, 19.06.2013 – II R 26/11Versicherungsteuerpflicht der KautionsrückversicherungZitiert von 17
- BFH, 13.12.2011 – II R 26/10(Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in Reiseversicherungspaketen - Steuerbefreiung bei mehrere Gefahren abdeckenden Versicherungen - Notwendigkeit der von vornherein erfolgenden Aufteilung des Entgelts - Kein Vorliegen einer Vertrauenssituation - Keine Bindung des FA für die Zukunft - "Laufender Anmeldungszeitraum" i.S. des § 10 Abs. 4 VersStG - Rechtmäßigkeit eines Nachforderungsbescheids - Festsetzungsverjährung)Zitiert von 24
- BFH, 13.12.2011 – II R 52/09Nachforderungsbescheid gegen einen Versicherer - Beginn der Festsetzungsfrist - Hemmung der VerjährungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BFH, 08.12.2010 – II R 21/09Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den LeasingnehmerZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7a VersStG 2021 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.