§ 13 Getrennte Sammlung
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- OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2025 – 8 A 10735/23.OVG
- VG Weimar, 09.12.2024 – 7 E 393/24 We
- VG Weimar, 26.09.2024 – 7 K 50/21 We
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallende restentleerte Verpackungen sind, unbeschadet der Vorgaben nach der Gewerbeabfallverordnung, einer vom gemischten Siedlungsabfall getrennten Sammlung gemäß den nachfolgenden Vorschriften zuzuführen.