§ 12 Ausnahmen
Wird zitiert von 3
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- VG Osnabrück, 04.11.2025 – 7 A 229/23
- VG Osnabrück, 04.11.2025 – 7 A 247/23
- VG Köln, 31.01.2025 – 9 K 783/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackG/12#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für Verpackungen, die nachweislich nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Endverbraucher abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackG/12#abs-2 (2) Die Vorschriften dieses Abschnitts, mit Ausnahme von § 9, gelten nicht für
1.
Mehrwegverpackungen,
2.
Einweggetränkeverpackungen, die nach § 31 der Pfandpflicht unterliegen,
3.
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.