Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 5 Unverjährbarkeit
Stand: 10.06.2019
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 5 VStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Freiburg, 13.09.2022 – 10 K 1443/20Zitiert von 2
- BVerfG, 31.10.2023 – 2 BvR 900/22Wiederaufnahme zuungunsten des FreigesprochenenZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 29.12.2015 – 4-3 StE 4/10 - 4 - 1/15
- OLG Frankfurt am Main, 18.02.2014 – 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10
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