Gesetze / Vermögensteuergesetz
VStG§ 24 Neufassung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei offenbare Unrichtigkeiten und Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 24 VStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 14.06.2017 – C-685/15Glücksspielrecht: Gerichtliche Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen im Verwaltungsstrafverfahren und Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.1993 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 2310)
BGBl. 1993 I S. 2310
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25.02.1992 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I 297)
BGBl. 1992 I S. 297
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24.06.1991 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I 1322)
BGBl. 1991 I S. 1322
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.