Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VOQualiA StAV · GV. NRW. 2022 S. 764
Verordnung über den Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
11 Normen · Ausgangsfassung vom 06.05.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ziel des Qualifizierungsaufstiegs
- § 2 Voraussetzungen und Zulassung
- § 3 Qualifizierung
- § 4 Facharbeit
- § 5 Bewertung der Facharbeit
- § 6 Aufstiegslehrgang
- § 7 Aufstiegsprüfung
- § 8 Zuständigkeiten
- § 9 Erkrankung, Abwesenheit, Nichtbestehen der Aufstiegsprüfung
- § 10 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
- Anlage 4 Anlage 4
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.06.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2026 (GV. NRW. S. 362)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.