Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

VDuG

§ 41 Musterfeststellungsklage

Stand: 13.10.2023

Bund8 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/41#abs-1 (1) Mit der Musterfeststellungsklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/41#abs-2 (2) Der Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage steht nicht entgegen, dass die klageberechtigte Stelle Abhilfeklage erheben könnte.

§ 40 § 42