(1) Bewerbungen für eine Einstellung in den Laufbahnabschnitt II sind elektronisch an das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei, im Folgenden LAFP NRW, zu richten.
(2) Eine Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen wird von dem für Inneres zuständigen Ministerium festgelegt und im Internet veröffentlicht. Hieraus geht auch hervor, welche Unterlagen bereits innerhalb von zwei Wochen nach Absenden der Online-Bewerbung beim LAFP NRW einzureichen sind.