Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 56 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 26.07.2005 – 1 BvR 80/95Zu den aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflichten des Gesetzgebers im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit ÜberschussbeteiligungZitiert von 41
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 – 8 LC 11/05Zitiert von 23
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 56 VAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.